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Freihändig oder einarmig Fahrrad fahren: Was erlaubt ist und wie es sicher klappt

Freihändig Fahrrad fahren ist in Deutschland verboten, einarmig fahren dagegen erlaubt und beim Abbiegen sogar Pflicht. Hier erfährst Du, was die StVO genau sagt, warum ein Fahrrad überhaupt ohne Hände geradeaus rollt und wie Du einhändig sicher fährst.

By Helena Burgardt 6 minutes read time

Freihändig oder einarmig Fahrrad fahren: Was erlaubt ist und wie es sicher klappt
About the author Helena Burgardt

Coming from the picturesque Black Forest, Helena Burgardt brings her passion for nature and aesthetics to the world of marketing. With an eye for exciting products and a heart for the bicycle industry, she writes about innovations, trends and the future of mobility. Her enthusiasm for the fascinating development of the bicycle world is infectious - and you can feel it in every one of her texts!

Published: September 17, 2026  |  Updated: September 17, 2026

Die Arme locker hängen lassen, aufrecht sitzen und das Rad einfach laufen lassen: Freihändig fahren fühlt sich nach Freiheit an. Viele haben es als Kind geübt, manche nutzen es heute, um im Sattel die Jacke auszuziehen. Aber ist das eigentlich erlaubt? Und wie sieht es aus, wenn Du nur eine Hand am Lenker hast, etwa zum Trinken oder für ein Handzeichen?

Die Kurzantwort: Freihändig Fahrrad fahren ist in Deutschland laut § 23 Abs. 3 StVO verboten und kostet 5 € Verwarngeld. Einarmig fahren ist dagegen erlaubt, beim Abbiegen musst Du sogar eine Hand vom Lenker nehmen, um ein Handzeichen zu geben.

Situation Erlaubt? Verwarn-/Bußgeld
Freihändig fahren Nein 5 €
Einhändig fahren (z. B. Trinken, Schulterblick) Ja
Handzeichen beim Abbiegen Pflicht 10 € bei Unterlassen
Handy in der Hand während der Fahrt Nein 55 € (mit Gefährdung 75 €, mit Unfall 100 €)
Füße ohne Grund von den Pedalen nehmen Nein

Was sagt die StVO zum freihändigen Fahren?

Die Regel steht in § 23 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es für Rad- und Kraftradfahrer wörtlich: „Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."

Das Verbot gilt überall im öffentlichen Straßenverkehr, also auch auf Radwegen, Feldwegen und in Tempo-30-Zonen. Wer erwischt wird, zahlt laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog 5 € Verwarngeld (Tatbestandsnummer 123006 "Sie fuhren freihändig"). Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht. Zum Vergleich: Wer freihändig auf dem E-Scooter unterwegs ist, zahlt 10 €.

Das klingt nach wenig, und im Alltag wird kaum jemand dafür angehalten. Das eigentliche Risiko ist nicht das Verwarngeld, sondern ein Sturz oder Unfall.

Und was ist mit einer Hand am Lenker?

E-Bike

Die StVO verbietet nur das freihändige Fahren. Mit einer Hand am Lenker bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Das ist auch logisch, denn die StVO verlangt von Dir sogar, dass Du Dein Abbiegen „rechtzeitig und deutlich" ankündigst (§ 9 Abs. 1 StVO). Da Fahrräder in der Regel keinen Blinker haben, geht das nur per Handzeichen, und dafür muss eine Hand vom Lenker. Wer das Handzeichen weglässt, riskiert 10 €, bei Gefährdung anderer 30 € und bei einem Unfall 35 €.

Handy in der Hand: deutlich teurer

Einarmig fahren heißt nicht, dass die freie Hand alles darf. Ein Smartphone, das Du während der Fahrt in der Hand hältst und bedienst, kostet Dich als Radfahrer 55 €, mit Gefährdung 75 € und mit Unfall 100 €. Erlaubt ist ein Handy in einer festen Halterung am Lenker, solange Du nur kurz draufschaust. Mehr dazu liest Du in unserem Beitrag zu Handy oder Navi auf der E-Bike-Reise.

Folgen bei einem Unfall

Fährst Du freihändig und es kracht, kann das über das Verwarngeld hinaus teuer werden. Ein Verstoß gegen die StVO kann bei der Haftung als Mitverschulden gewertet werden. Dann bekommst Du unter Umständen weniger Schadensersatz oder Schmerzensgeld, selbst wenn der Unfallgegner den Hauptfehler gemacht hat. Wie hoch der Anteil ausfällt, entscheidet immer der Einzelfall.

Warum fährt ein Fahrrad überhaupt ohne Hände geradeaus?

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Wer schon mal freihändig gefahren ist, kennt das Phänomen: Ab einem gewissen Tempo scheint das Rad fast von allein zu balancieren. Lange hieß es, das liege am Kreiseleffekt der Laufräder oder am Nachlauf der Gabel. Ein Forschungsteam der TU Delft und der Cornell University hat 2011 im Fachjournal Science gezeigt, dass es so einfach nicht ist.

Die Forschenden bauten ein Versuchsrad, bei dem sie den Kreiseleffekt mit gegenläufigen Zusatzrädern aufhoben und den Nachlauf sogar negativ machten. Trotzdem richtete sich das Rad nach einem seitlichen Stoß von selbst wieder auf. Ihr Fazit: Die Selbststabilität entsteht durch das Zusammenspiel mehrerer Konstruktionsmerkmale, etwa die Lage des Schwerpunkts im Vorderbau und den Neigungswinkel der Lenkachse.

Im Alltag heißt das:

  • Kippt das Rad zur Seite, lenkt das Vorderrad automatisch in dieselbe Richtung. Dadurch wandern die Räder wieder unter den Schwerpunkt, und das Rad richtet sich auf.
  • Das funktioniert nur bei ausreichendem Tempo. Sehr langsam fehlt die Stabilität, sehr schnell wird das Rad unruhiger.
  • Du lenkst ohne Hände mit Hüfte und Oberkörper. Eine leichte Gewichtsverlagerung neigt das Rad, und das Vorderrad folgt.

Deshalb klappt freihändig fahren auch nicht auf jedem Rad gleich gut. Rahmengeometrie, Lenkkopfwinkel, Gewicht am Lenker (Korb, Tasche, Display) und sogar die Reifen spielen mit.

Einarmig fahren: So klappt es sicher

Eine Hand vom Lenker zu nehmen, gehört zum Radfahren dazu: Handzeichen, Trinkflasche, Schulterblick mit Abstützen, Brille zurechtrücken. Damit das jederzeit sicher gelingt, hilft ein bisschen Übung.

Die Grundtechnik

  1. Blick nach vorn: Schau dahin, wo Du hinfahren willst, nicht auf die Hand oder den Lenker.
  2. Hand in die Mitte des Griffs: Die verbleibende Hand greift fest, aber ohne Verkrampfung. Am Rennrad ist der Griff am Oberlenker nahe dem Vorbau am ruhigsten, weil kleine Bewegungen dort weniger Lenkausschlag erzeugen.
  3. Gleichmäßig weitertreten: Ein runder Tritt stabilisiert das Rad. Wer beim Loslassen aufhört zu treten, wird oft wackelig.
  4. Oberkörper locker lassen: Arme und Schultern entspannt, das Gewicht sitzt auf Sattel und Pedalen, nicht auf der Lenkhand.
  5. Kurz halten: Nimm die Hand nur so lange weg wie nötig und bleib dabei in einem ruhigen Tempo.

Das richtige Handzeichen

Zum Abbiegen streckst Du den Arm deutlich waagerecht zur Seite aus: links zum Linksabbiegen, rechts zum Rechtsabbiegen. Gib das Zeichen früh, bevor Du bremst oder schaltest. In der Kurve selbst gehören beide Hände wieder an den Lenker, denn dort brauchst Du beide Bremsen. In der Gruppe kommen weitere Zeichen dazu, etwa für Schlaglöcher oder Hindernisse. Die wichtigsten findest Du in unseren Tipps für das Fahren in der Gruppe.

Übungen für mehr Sicherheit

Such Dir dafür einen leeren Parkplatz oder einen breiten, ruhigen Weg abseits des Verkehrs:

  • Hand kurz anheben: Fahr mit mittlerem Tempo geradeaus und heb eine Hand ein, zwei Zentimeter vom Griff. Dann die andere.
  • Handzeichen üben: Arm ausstrecken, drei Sekunden halten, zurück an den Griff. Achte darauf, dass Deine Linie gerade bleibt.
  • Schulterblick: Mit einer Hand am Lenker über die Schulter schauen, ohne dass das Rad zur Seite zieht.
  • Trinken im Fahren: Flasche aus dem Halter nehmen, trinken, zurückstecken, ohne auf den Halter zu schauen.
  • Slalom einhändig: Ein paar Pylonen oder Trinkflaschen aufstellen und langsam mit einer Hand durchfahren.

Solche Übungen verbessern Deine Radbeherrschung ganz allgemein. Warum das so viel bringt, erklären wir im Beitrag zur Steuerungsfähigkeit im Radsport.

Wann Du unbedingt beide Hände am Lenker brauchst

Selbst wenn eine Hand frei sein darf: In manchen Situationen ist das keine gute Idee.

Situation Warum beide Hände?
Bremsen Das Vorderrad bringt den größten Teil der Bremskraft. Ohne Hand am Bremshebel verlängert sich Dein Bremsweg deutlich.
Kurven und Abfahrten Du musst Linie halten und jederzeit nachbremsen können.
Kopfsteinpflaster, Schlaglöcher, Schotter Stöße reißen den Lenker leicht aus einer Hand. Tipps dazu im Beitrag Kopfsteinpflaster meistern.
Nässe, Laub, Wind Seitenwind und rutschiger Belag verlangen schnelle Korrekturen.
Dichter Verkehr, Kreuzungen Du brauchst volle Reaktionsfähigkeit. Mehr dazu in unseren Tipps für den Stadtverkehr.
Beim Anfahren und sehr langsam Unter Schrittgeschwindigkeit ist das Rad kaum stabil.

Freihändig fahren mit dem E-Bike: Was ist anders?

Beim E-Bike gilt dasselbe Verbot wie beim normalen Fahrrad, denn ein Pedelec bis 25 km/h ist rechtlich ein Fahrrad. Fahrtechnisch gibt es ein paar Unterschiede, die einhändiges Fahren anspruchsvoller machen:

  • Mehr Gewicht: Ein E-Bike wiegt schnell 20–28 kg. Das Rad reagiert träger, gleichzeitig wird es schwerer, eine Unruhe mit einer Hand abzufangen.
  • Motorschub: Setzt die Unterstützung beim Antreten ein, zieht das Rad kurz nach vorn. Mit nur einer Hand am Lenker kann das irritieren. Wähl zum Üben eine niedrige Unterstützungsstufe.
  • Gewicht am Lenker: Display, Fernbedienung, Lenkertasche oder ein Korb verändern das Lenkverhalten. Freihändig wird das Rad dadurch oft instabil.
  • Höheres Tempo: Mit Motor bist Du im Schnitt schneller unterwegs. Deine Reaktionszeit wird damit wichtiger, besonders beim Bremsen.
  • S-Pedelecs: Bis 45 km/h gelten sie als Kleinkraftrad. Auch hier ist freihändig fahren nach § 23 Abs. 3 StVO verboten, und bei diesem Tempo ist es schlicht gefährlich. Mehr dazu im Beitrag sicher unterwegs mit 45 km/h.

Rennrad: Jacke ausziehen, Riegel essen, Trinkflasche

Gerade auf dem Rennrad sieht man häufig Fahrer, die im Rollen die Windjacke ausziehen oder freihändig den Riegel auspacken. Im Profirennen auf abgesperrten Straßen ist das Alltag, im öffentlichen Straßenverkehr ist es verboten. Die bessere Lösung für Dich:

  • Jacke: Halte kurz an oder öffne den Reißverschluss einhändig und zieh den Ärmel nacheinander aus, jeweils mit der anderen Hand am Oberlenker.
  • Riegel und Gel: Vor der Fahrt anreißen und griffbereit in die Trikottasche stecken. Dann reicht eine Hand.
  • Trinken: Nur auf gerader, übersichtlicher Strecke und ohne Gegenverkehr. Vor Kurven und Abfahrten die Flasche zurückstecken.

Eine gut passende Sitzposition hilft dabei enorm, denn wer entspannt auf dem Rad sitzt, lehnt sich nicht mit dem ganzen Gewicht auf den Lenker. Wie Du Deine Position optimierst, liest Du im Beitrag zum Bikefitting.

Fazit: Eine Hand ja, keine Hand nein

Freihändig Fahrrad fahren ist in Deutschland verboten. Das Verwarngeld von 5 € ist gering, das Sturzrisiko und die mögliche Mithaftung bei einem Unfall sind es nicht. Einarmig fahren ist dagegen erlaubt und gehört zum sicheren Radfahren dazu: fürs Handzeichen, den Schulterblick oder den Schluck aus der Flasche.

Übe das Fahren mit einer Hand in ruhiger Umgebung, lass beim Bremsen, in Kurven und auf schlechtem Untergrund beide Hände am Lenker, und plane Jacke oder Riegel so, dass Du nie beide Hände brauchst. So bleibst Du entspannt und sicher unterwegs, egal ob mit dem Stadtrad, dem Rennrad oder dem E-Bike von MYVELO.

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Sources & References

Further information and FAQs about Häufige Fragen zum freihändigen und einarmigen Radfahren

Get advice from cycling enthusiasts

Nein. § 23 Abs. 3 StVO verbietet Rad- und Kraftradfahrern ausdrücklich, freihändig zu fahren. Das gilt im gesamten öffentlichen Straßenverkehr, auch auf Radwegen und Feldwegen.

Laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog sind es 5 € Verwarngeld, Punkte in Flensburg gibt es nicht. Bei einem Unfall kann der Verstoß aber als Mitverschulden gewertet werden und Deinen Anspruch auf Schadensersatz mindern.

Ja, einhändig fahren ist erlaubt. Beim Abbiegen musst Du sogar eine Hand vom Lenker nehmen, um ein Handzeichen zu geben. Wer das Handzeichen weglässt, riskiert 10 € Verwarngeld.

Nein. Hältst Du ein Smartphone während der Fahrt in der Hand und nutzt es, kostet das 55 €, mit Gefährdung 75 € und mit Unfall 100 €. Erlaubt ist ein Handy in einer festen Lenkerhalterung, wenn Du nur kurz draufschaust.

Ein rollendes Fahrrad ist ab einem gewissen Tempo selbststabil: Kippt es zur Seite, lenkt das Vorderrad automatisch in dieselbe Richtung und richtet das Rad wieder auf. Laut einer Studie in *Science* entsteht das durch das Zusammenspiel von Schwerpunktlage, Lenkachsenneigung und weiteren Konstruktionsmerkmalen, nicht allein durch den Kreiseleffekt.

Ja. Ein Pedelec bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad, für S-Pedelecs gilt § 23 Abs. 3 StVO als Kraftrad ebenfalls. Durch das höhere Gewicht, den Motorschub und Anbauteile am Lenker ist freihändiges Fahren beim E-Bike zudem schwieriger.

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