
Lichtpflicht am E-Bike: Was im Straßenverkehr vorgeschrieben ist
Mit der Zeitumstellung beginnt die dunkle Jahreszeit, und für Radfahrer gilt: Wer in der Dämmerung oder Dunkelheit ohne funktionierende Beleuchtung fährt, riskiert Unfälle und Bußgeld. Hier steht, was für Dein E-Bike vorgeschrieben ist, wann das Licht an sein muss und worauf Du bei Akku, Reflektoren und Zubehör achten solltest.
By Helena Burgardt 4 minutes read time
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pedelec (bis 25 km/h, 250 Watt) gilt rechtlich als Fahrrad. Es gelten dieselben Lichtvorschriften wie für ein normales Rad.
- Licht muss bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht an sein, zum Beispiel bei Nebel, Regen oder Schnee.
- Pflicht sind ein weißer Frontscheinwerfer, eine rote Schlussleuchte und Reflektoren.
- Blinkendes Licht ist vorn und hinten nicht zulässig.
- Ohne Licht drohen 20 bis 35 Euro Bußgeld, je nach Folgen.
- Das S-Pedelec (bis 45 km/h) ist kein Fahrrad im Rechtssinn. Dort gelten Kraftfahrzeugregeln.
Wann muss das Licht an sein?
Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt Beleuchtung bei Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn die Sicht durch Witterung behindert ist. Das gilt auch dann, wenn Du auf einer beleuchteten Straße fährst. Eine feste Uhrzeit gibt es nicht. Entscheidend sind die Lichtverhältnisse.
Im Herbst und Winter heißt das in der Praxis: Der Arbeitsweg am Morgen und am späten Nachmittag liegt oft im Dunkeln. Auch bei Nebel oder starkem Regen am Mittag gehört das Licht an.
Für abnehmbare Leuchten gilt: Sie müssen bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht angebracht sein. Bei Tageslicht musst Du sie nicht montiert haben, den roten Rückstrahler aber schon.
Welche Beleuchtung ist am E-Bike Pflicht?
Die Ausrüstung regelt § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Alle Einrichtungen müssen bauartgenehmigt, fest angebracht, gegen Verstellen gesichert und jederzeit einsatzbereit sein. Sie dürfen nicht verdeckt sein.
| Bauteil | Vorgabe |
|---|---|
| Frontscheinwerfer | weiß, blendet andere nicht, nicht blinkend |
| Schlussleuchte | rot, mindestens eine, nicht blinkend |
| Weißer Rückstrahler vorn | mindestens einer, darf im Scheinwerfer integriert sein |
| Roter Rückstrahler hinten | mindestens einer, Kennzeichnung „Z“, nicht dreieckig |
| Pedalreflektoren | gelb, nach vorn und hinten wirkend |
| Seitliche Kennzeichnung | je Seite eine von drei Varianten (siehe unten) |
Einbauhöhen: Der Scheinwerfer sitzt zwischen 400 und 1.200 mm über der Fahrbahn, die Schlussleuchte zwischen 250 und 1.200 mm.
Seitliche Sichtbarkeit
Pro Seite reicht eine dieser Lösungen:
- weiße, ringförmige Reflexstreifen an Reifen, Felgen oder Speichen von Vorder- und Hinterrad
- vollständig weiß reflektierende Speichen oder Speichenhülsen
- mindestens zwei um 180° versetzte gelbe Speichenrückstrahler pro Rad
Was zusätzlich erlaubt ist
- Tagfahrlicht und Fernlicht im Scheinwerfer, wenn sie normgerecht geschaltet werden. Mehr dazu im Lexikon unter Tagfahrlicht.
- Bremslicht an der Schlussleuchte. Es ist optional. Details stehen im Lexikon unter Bremslichtfunktion.
- Blinker, sofern sie nach den genannten UN/ECE-Regelungen genehmigt sind und nicht mit anderen Leuchten kombiniert werden.
- Standlicht: Die Schlussleuchte darf bei eingeschalteter Standlichtfunktion allein leuchten.
Eine Stirnlampe oder ein Clip-Licht am Rucksack ersetzt die Fahrradbeleuchtung nicht. Als Zusatz sind sie sinnvoll.
Stromversorgung: Dynamo, Batterie oder E-Bike-Akku
Scheinwerfer und Schlussleuchte dürfen mit Nabendynamo, Batterie, Akku oder einer Kombination betrieben werden. Beim E-Bike gibt es drei gängige Lösungen:
| Variante | Vorteil | Zu beachten |
|---|---|---|
| Versorgung über den Antriebsakku | immer verfügbar, kein Nachladen | Nach der Abschaltung bei leerem Akku muss das Licht noch mindestens zwei Stunden weiterleuchten (gilt für Räder ab 2019) |
| Nabendynamo | unabhängig vom Akku | Front- und Rücklicht gehen nur gemeinsam an |
| Eigener Akku oder Batterie im Licht | einfach nachrüstbar | regelmäßig laden, Reserve einplanen |
Ist das Licht an den Antriebsakku angeschlossen, kostet es nur wenig Energie. Wie sich Kälte auf Akku und Reichweite auswirkt, steht im Artikel E-Bike-Akku im Winter.
Was kostet Fahren ohne Licht?
Fehlt die Beleuchtung oder funktioniert sie nicht, droht ein Verwarnungsgeld:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Kein Licht oder defekte Beleuchtung | 20 Euro |
| Mit Gefährdung anderer | 25 Euro |
| Mit Unfall oder Sachbeschädigung | 35 Euro |
Teurer kann es nach einem Unfall werden. Dann kann die fehlende Beleuchtung als Mitverschulden gewertet werden, etwa gegenüber der Versicherung des Unfallgegners. Wer ohne Licht fährt, wird außerdem schlicht schlechter gesehen.
Und das S-Pedelec?
Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h. Es zählt rechtlich zu den Kleinkrafträdern und braucht Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Die Vorschriften für Fahrräder aus § 67 StVZO gelten dafür nicht in gleicher Form. Für Krafträder schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung vor, auch tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu fahren.
Welche Ausstattung genau vorgeschrieben ist, steht in der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Die Unterschiede zwischen den E-Bike-Klassen erklärt der Artikel Pedelec, S-Pedelec und E-Bike im Vergleich. Zur Einordnung der Zulassung hilft das Lexikon: E-Bike Zulassung.
Sinnvolle Ergänzungen zur Pflicht
Die Pflicht sichert nur die Grundausstattung. Im Herbst und Winter lohnt sich mehr:
- Tagfahrlicht macht Dich auch bei trübem Wetter früher sichtbar.
- Bremslicht zeigt Autofahrern hinter Dir das Abbremsen an.
- Helle Kleidung und Reflexelemente an Jacke, Taschen und Schuhen. Warum Sichtbarkeit zum Thema geworden ist, steht im Artikel High-Vis im Trend.
- Ausreichende Lichtstärke bei höherem Tempo. Was gute von sehr guter Beleuchtung unterscheidet, erklärt der Ratgeber Fahrradlicht für E-Bikes.
- Kurvenlicht leuchtet beim Einlenken in die Kurve. Es ist im Lexikon unter E-Bike Kurvenlicht beschrieben.
Zum Herbst gehört auch die passende Kleidung gegen Kälte und Nässe. Tipps dazu stehen im Artikel Winterradeln leicht gemacht.
Checkliste: Licht-Check vor der dunklen Jahreszeit
- Funktionstest: Schalte Front- und Rücklicht ein und prüfe beide von außen.
- Sitz und Ausrichtung: Der Scheinwerfer soll die Fahrbahn ausleuchten, nicht entgegenkommende Fahrer blenden. Halterungen müssen fest sitzen.
- Sauberkeit: Entferne Schmutz und Spritzwasserfilm von Linsen und Reflektoren.
- Reflektoren zählen: Vorn weiß, hinten rot mit Z, Pedale gelb, seitlich eine der drei Varianten.
- Stromversorgung prüfen: Ladezustand von Akku oder Batterie kontrollieren, Kabel und Stecker auf Beschädigung ansehen.
- Genehmigungskennzeichen: Nachgerüstete Leuchten müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein. Das Kennzeichen steht auf dem Gehäuse.
Ein passendes Nachrüst-Licht findest Du in der Kategorie Beleuchtung.
Fazit
Am Pedelec gelten dieselben Lichtregeln wie am Fahrrad: weißes Frontlicht, rotes Rücklicht, Reflektoren, kein Blinken, Einschalten bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht. Die Vorschriften sind das Minimum. Wer täglich im Dunkeln unterwegs ist, fährt mit Tagfahrlicht, Bremslicht und reflektierender Kleidung sicherer.
Sources & References
- Bundesministerium der Justiz "§ 63a StVZO, Elektrofahrräder (Fahrrad mit elektrischer Trethilfe, 250 W, Unterstützung bis 25 km/h)". https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63a.html
- Bundesministerium der Justiz "§ 17 StVO, Beleuchtung". https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
- Bundesministerium der Justiz "§ 67 StVZO, Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern". https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
- Bußgeldkatalog.de "Bußgelder zur Fahrradbeleuchtung". https://www.bussgeldkatalog.de/fahrradbeleuchtung/
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