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E-Bike mit Gasgriff: Legal oder verboten?

E-Bikes sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken – und sie entwickeln sich stetig weiter. Eine technische Besonderheit sorgt jedoch regelmäßig für Verwirrung: der Gasgriff. Doch was genau ist das eigentlich, worin liegt der Unterschied zur klassischen Tretunterstützung – und vor allem: Darf man damit in Deutschland fahren?

Von Isatou Schulz  |  2 minutes read time

E-Bike mit Gasgriff: Legal oder verboten?
About the author Isatou Schulz

Growing up in the bicycle city of Münster (Germany), Isatou developed a deep passion for bicycles from an early age, which has been an integral part of her life ever since. This enthusiasm accompanies her every day and is now reflected in her job. Her extensive expertise in the field of bicycles and e-bikes makes her the ideal contact for anyone who values quality and innovation. Isatou combines her personal passion with professional know-how and is committed to making the world of cycling more accessible and exciting for others.

Published: June 4, 2025  |  Updated: July 17, 2025

Was ist ein Gasgriff?

Ein Gasgriff (auch Daumengas oder Drehgas genannt) funktioniert ähnlich wie bei einem Moped oder E-Scooter. Man muss nicht in die Pedale treten, um vorwärtszukommen – stattdessen regelt man die Geschwindigkeit direkt per Handgriff. Je nach Modell wird der Motor stufenlos oder in festgelegten Leistungsstufen aktiviert.

Das klingt verlockend, vor allem für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder beim Anfahren am Berg. 

Unterschied zur Tretunterstützung

Die meisten E-Bikes, wie man sie aus dem Alltag kennt, verfügen über eine Tretunterstützung: Der Elektromotor unterstützt nur dann, wenn man selbst in die Pedale tritt. Die Unterstützung endet bei 25 km/h – darüber hinaus fährt man allein mit Muskelkraft weiter. Solche Modelle gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen ohne Führerschein, Versicherung oder Helm genutzt werden.

Beim Gasgriff sieht das anders aus: Da der Motor auch ohne Tretbewegung aktiviert werden kann, bewegt sich das E-Bike rein rechtlich in Richtung Kleinkraftrad oder Mofa – mit entsprechenden Konsequenzen.

Rechtslage in Deutschland (StVO)

In Deutschland regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), was erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich gilt:

  • Bis 6 km/h ist ein Gasgriff zulässig – etwa als Anfahrhilfe, z. B. beim Anfahren am Berg oder beim Schieben.

  • Ab 6 km/h ohne Tretunterstützung ist das E-Bike nicht mehr als Fahrrad eingestuft, sondern als Kleinkraftrad.

Das hat folgende Konsequenzen:

  • Versicherungskennzeichen erforderlich

  • Betriebserlaubnis notwendig

  • Helmpflicht

  • Mindestalter (ab 15 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung)

  • Keine Nutzung von Radwegen erlaubt (außer explizit freigegeben)

Für die allermeisten E-Bike-Fahrer ist das praktisch nicht alltagstauglich, da der bürokratische und finanzielle Aufwand steigt – und der Nutzen im Verhältnis gering ist.

Beispiele aus anderen Ländern

Im Ausland ist man oft deutlich entspannter:

  • Niederlande: Auch hier sind Gasgriffe nur bei maximal 6 km/h erlaubt – aber die Durchsetzung ist locker.

  • USA: E-Bikes mit Gasgriff sind weit verbreitet. Je nach Bundesstaat gelten sie als eigene Klasse von Elektrofahrrädern.

  • Großbritannien: Gasgriffe sind bis 15,5 mph (25 km/h) erlaubt – sofern das Rad bestimmte Auflagen erfüllt.

  • China: Lange Zeit dominierten E-Bikes mit reinem Gasgriff – inzwischen wird stärker auf Tretunterstützung umgestellt.

Das zeigt: Die Zulassungsregeln unterscheiden sich stark – wer mit einem E-Bike samt Gasgriff ins Ausland reist, sollte sich vorher informieren.

Modelle mit Gasgriff

Trotz rechtlicher Einschränkungen gibt es auf dem Markt E-Bike-Modelle mit Gasgriff – oft als sogenannte S-Pedelecs oder Hybridlösungen. Beispiele:

  • Fatbikes oder Cargobikes mit Schiebehilfe

  • US-Importmodelle – allerdings oft nicht straßenzugelassen in Deutschland

  • Nachrüstsets mit Gashebel – rechtlich heikel und ohne Betriebserlaubnis nicht erlaubt


Fazit: Nur sinnvoll, wenn...

Ein Gasgriff am E-Bike ist nur dann sinnvoll, wenn man ihn als Anfahr- oder Schiebehilfe nutzt – also für den kurzen Schub bis 6 km/h. Tipp: Die MYVELO Klappräder haben eine Anfahrhilfe.

Wer jedoch auf eine vollwertige Gasfunktion ohne Pedaltritt setzt, verlässt in Deutschland den Bereich „Fahrrad“ und muss sich mit Kleinkraftrad-Regularien auseinandersetzen.

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