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E-Bikes sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken – und sie entwickeln sich stetig weiter. Eine technische Besonderheit sorgt jedoch regelmäßig für Verwirrung: der Gasgriff. Doch was genau ist das eigentlich, worin liegt der Unterschied zur klassischen Tretunterstützung – und vor allem: Darf man damit in Deutschland fahren?
Von Isatou Schulz |
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Ein Gasgriff (auch Daumengas oder Drehgas genannt) funktioniert ähnlich wie bei einem Moped oder E-Scooter. Man muss nicht in die Pedale treten, um vorwärtszukommen – stattdessen regelt man die Geschwindigkeit direkt per Handgriff. Je nach Modell wird der Motor stufenlos oder in festgelegten Leistungsstufen aktiviert.
Das klingt verlockend, vor allem für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder beim Anfahren am Berg.
Die meisten E-Bikes, wie man sie aus dem Alltag kennt, verfügen über eine Tretunterstützung: Der Elektromotor unterstützt nur dann, wenn man selbst in die Pedale tritt. Die Unterstützung endet bei 25 km/h – darüber hinaus fährt man allein mit Muskelkraft weiter. Solche Modelle gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen ohne Führerschein, Versicherung oder Helm genutzt werden.
Beim Gasgriff sieht das anders aus: Da der Motor auch ohne Tretbewegung aktiviert werden kann, bewegt sich das E-Bike rein rechtlich in Richtung Kleinkraftrad oder Mofa – mit entsprechenden Konsequenzen.
In Deutschland regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), was erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich gilt:
Bis 6 km/h ist ein Gasgriff zulässig – etwa als Anfahrhilfe, z. B. beim Anfahren am Berg oder beim Schieben.
Ab 6 km/h ohne Tretunterstützung ist das E-Bike nicht mehr als Fahrrad eingestuft, sondern als Kleinkraftrad.
Das hat folgende Konsequenzen:
Versicherungskennzeichen erforderlich
Betriebserlaubnis notwendig
Helmpflicht
Mindestalter (ab 15 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung)
Keine Nutzung von Radwegen erlaubt (außer explizit freigegeben)
Für die allermeisten E-Bike-Fahrer ist das praktisch nicht alltagstauglich, da der bürokratische und finanzielle Aufwand steigt – und der Nutzen im Verhältnis gering ist.
Im Ausland ist man oft deutlich entspannter:
Niederlande: Auch hier sind Gasgriffe nur bei maximal 6 km/h erlaubt – aber die Durchsetzung ist locker.
USA: E-Bikes mit Gasgriff sind weit verbreitet. Je nach Bundesstaat gelten sie als eigene Klasse von Elektrofahrrädern.
Großbritannien: Gasgriffe sind bis 15,5 mph (25 km/h) erlaubt – sofern das Rad bestimmte Auflagen erfüllt.
China: Lange Zeit dominierten E-Bikes mit reinem Gasgriff – inzwischen wird stärker auf Tretunterstützung umgestellt.
Das zeigt: Die Zulassungsregeln unterscheiden sich stark – wer mit einem E-Bike samt Gasgriff ins Ausland reist, sollte sich vorher informieren.
Trotz rechtlicher Einschränkungen gibt es auf dem Markt E-Bike-Modelle mit Gasgriff – oft als sogenannte S-Pedelecs oder Hybridlösungen. Beispiele:
Fatbikes oder Cargobikes mit Schiebehilfe
US-Importmodelle – allerdings oft nicht straßenzugelassen in Deutschland
Nachrüstsets mit Gashebel – rechtlich heikel und ohne Betriebserlaubnis nicht erlaubt
Ein Gasgriff am E-Bike ist nur dann sinnvoll, wenn man ihn als Anfahr- oder Schiebehilfe nutzt – also für den kurzen Schub bis 6 km/h. Tipp: Die MYVELO Klappräder haben eine Anfahrhilfe.
Wer jedoch auf eine vollwertige Gasfunktion ohne Pedaltritt setzt, verlässt in Deutschland den Bereich „Fahrrad“ und muss sich mit Kleinkraftrad-Regularien auseinandersetzen.