
Himalaya E-MTB
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E-Bikes sind in vielen Haushalten angekommen – ob für den Schulweg, als Freizeitspaß oder als sportlicher Allrounder. Doch wie alt muss man eigentlich sein, um ein E-Bike zu fahren? Gibt es ein Mindestalter? Und was passiert, wenn Kinder schon vorher damit unterwegs sind? In diesem Artikel erfährst Du alles rund um Altersfreigaben, Sicherheit und Versicherungsschutz bei E-Bikes.
Von Helena Burgardt |
3 minutes read time
Bevor wir zur Altersfrage kommen, ein kurzer Überblick:
Bezeichnung | Motorleistung | Unterstützung bis | Pedalpflicht | Führerschein | Versicherungspflicht |
---|---|---|---|---|---|
Pedelec | max. 250 Watt | 25 km/h | Ja | Nein | Nein |
E-Bike (mit Gasgriff) | bis 20/25 km/h | 20–25 km/h | Nein | Ja (meist Mofa-Klasse) | Ja |
S-Pedelec | über 250 Watt | 45 km/h | Ja | Ja (Klasse AM) | Ja |
Für Eltern und Jugendliche ist das Pedelec der entscheidende Fahrzeugtyp – es ist am weitesten verbreitet und gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad.
Empfohlenes Mindestalter: 14 Jahre
Kein Führerschein erforderlich
Keine Helmpflicht, aber dringend empfohlen
Kein Versicherungskennzeichen notwendig
Mindestalter: 16 Jahre
Führerschein Klasse AM nötig
Helmpflicht
Versicherungspflicht (Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen)
Auch wenn Pedelecs wie Fahrräder behandelt werden, fahren sie mit elektrischer Unterstützung deutlich schneller an und beschleunigen auch am Berg. Das erfordert:
Gute Reaktionsfähigkeit
Sicheres Einschätzen von Verkehrssituationen
Verantwortungsvollen Umgang mit Geschwindigkeit
Viele Verkehrsexperten und Kinderärzte raten deshalb:
👉 Unter 14 Jahren kein E-Bike im öffentlichen Verkehr – auch wenn es erlaubt sein könnte.
Keine gesonderte Versicherungspflicht.
Haftpflichtschäden (wenn z. B. ein Unfall verursacht wird) sind über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt – aber nur, wenn das Kind alt genug ist, um deliktsfähig zu sein (meist ab 7 Jahren im Straßenverkehr).
Schäden am eigenen E-Bike sind nicht versichert – hierfür bräuchte man eine Fahrradversicherung.
Versicherungspflicht (wie bei einem Mofa).
Nummernschild muss sichtbar angebracht sein.
Ohne Versicherung drohen Bußgeld und Strafanzeige.
Wenn Kinder unter 14 Jahren mit einem Pedelec auf öffentlichen Straßen fahren – besonders ohne Einverständnis der Eltern – kann das rechtliche Folgen haben:
Eltern haften eventuell bei Unfällen.
Versicherungsschutz kann eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Bei einem Unfall kann es zu Zivilklagen oder Haftungsproblemen kommen.
👉 Wichtig: Auch wenn keine offizielle Altersuntergrenze besteht, haftet man als Elternteil mit, wenn das Kind ein Fahrzeug führt, das es nicht sicher beherrschen kann.
Ja – einige Hersteller bieten inzwischen kindgerechte E-Bikes an:
Kleinere Rahmenhöhen (20 oder 24 Zoll)
Reduzierte Motorunterstützung
Leichtere Bauweise
💡 Diese Modelle sind ideal zum Üben auf Privatgelände, Campingplätzen oder Feldwegen – aber nicht für den Straßenverkehr gedacht, wenn das Kind noch zu jung ist.
Fahrradhelm immer tragen!
Verkehrssicherheit regelmäßig überprüfen: Licht, Bremsen, Reflektoren
Regelmäßig üben: Besonders das Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten
Fahrradpass und Versicherung prüfen
Kinder erst im geschützten Raum an E-Bikes heranführen
🔹 Ab welchem Alter dürfen Kinder E-Bike fahren?
Empfohlen wird ein Mindestalter von 14 Jahren für Pedelecs. Für S-Pedelecs gilt: ab 16 Jahren mit Führerschein.
🔹 Ist ein Helm Pflicht beim E-Bike?
Beim Pedelec nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber sehr empfohlen. Beim S-Pedelec besteht Helmpflicht.
🔹 Was passiert, wenn mein Kind mit dem E-Bike einen Unfall verursacht?
Dann greift unter Umständen die private Haftpflichtversicherung – aber nur, wenn das Kind als deliktsfähig gilt (ab ca. 7 Jahren im Straßenverkehr).
🔹 Darf mein 12-jähriges Kind mit einem kleinen E-Bike fahren?
Auf Privatwegen oder im Garten ja – im Straßenverkehr sollte das unbedingt vermieden werden, da die Unfall- und Haftungsrisiken hoch sind.
🔹 Welche Versicherung brauche ich für ein E-Bike?
Für Pedelecs: keine Pflicht, aber Haftpflicht und ggf. Fahrradversicherung empfehlenswert. Für S-Pedelecs: Pflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen.
E-Bikes machen Spaß – auch Kindern und Jugendlichen. Doch gerade bei jüngeren Fahrerinnen und Fahrern sollte Sicherheit Vorrang vor Mobilität haben.
Obwohl das Gesetz Pedelec-Fahrten ab einem jungen Alter erlaubt, liegt die Verantwortung bei den Eltern. Technik, Reife und Verkehrsverständnis sollten zur Motorleistung passen.