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Die Entfernungspauschale – oft auch als Pendlerpauschale bezeichnet – gehört zu den wichtigsten steuerlichen Vorteilen für Arbeitnehmer in Deutschland. Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann mit ihr jedes Jahr bares Geld sparen. Doch wie funktioniert die Pauschale genau? Wer profitiert davon?
Von Fabian Huber 3 minutes read time
Und wie lässt sich das Maximum herausholen – insbesondere für Pendler, die auf nachhaltige Mobilität wie (E-)Bike oder kombinierte Verkehrsmittel setzen?
In diesem Artikel erfährt man alles, was man zur Entfernungspauschale wissen muss.
Die Entfernungspauschale ist eine steuerliche Regelung, mit der Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen können – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird.
Das bedeutet: Ob Auto, Bahn, Fahrrad oder E-Bike – entscheidend ist die Entfernung, nicht das Transportmittel.
Aktuell gilt (Stand 2026):
0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
Wichtig: Es zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.
👉 Beispiel: Wer 25 km zur Arbeit pendelt, kann berechnen:
20 km × 0,30 € = 6,00 €
5 km × 0,38 € = 1,90 €
Gesamt pro Arbeitstag: 7,90 €
Multipliziert mit den Arbeitstagen im Jahr ergibt sich eine beachtliche Summe.
Die Pauschale steht grundsätzlich allen offen, die:
Arbeitnehmer sind
regelmäßig zur Arbeit pendeln
eine erste Tätigkeitsstätte haben
Auch Auszubildende, Teilzeitkräfte oder Minijobber können profitieren.
Ein großer Vorteil: Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig.
Das heißt, man kann sie nutzen bei:
Auto oder Motorrad
Öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn)
Fahrrad oder E-Bike
Zu Fuß
Kombinationen (z. B. Bahn + Klapprad)
Gerade hier wird es für moderne Pendler spannend.
Immer mehr Menschen setzen auf intermodale Mobilität – also die Kombination verschiedener Verkehrsmittel. Besonders beliebt:
E-Bike + Bahn
Klapprad + ÖPNV
Fahrrad für die „letzte Meile“
Der große Vorteil: Auch wenn man kein Auto nutzt, erhält man die gleiche Pauschale.
👉 Das macht nachhaltige Alternativen finanziell besonders attraktiv.
gleiche steuerliche Pauschale
deutlich geringere laufende Kosten
zusätzliche gesundheitliche Vorteile
So wird die Entfernungspauschale zum echten Hebel für umweltfreundliches Pendeln.
Wer mit Bus oder Bahn fährt, kann wählen:
entweder die Entfernungspauschale
oder die tatsächlichen Ticketkosten
👉 Es gilt das Günstigerprinzip: Man kann den höheren Betrag ansetzen.
Ja, aber mit Einschränkungen:
Grundsätzlich liegt die Obergrenze bei 4.500 € pro Jahr
Keine Begrenzung, wenn man mit dem eigenen Auto fährt
Für Fahrrad- oder ÖPNV-Pendler kann die Grenze jedoch relevant sein.
Für Tage im Homeoffice gilt die Entfernungspauschale nicht.
Stattdessen kann man die Homeoffice-Pauschale nutzen.
Wichtig:
Man darf nicht beides für denselben Tag ansetzen.
Je mehr tatsächliche Pendeltage man angibt, desto höher fällt die Erstattung aus.
Es zählt die kürzeste oder verkehrsgünstigste Strecke – nicht zwingend die schnellste.
Intermodales Pendeln (z. B. E-Bike + Bahn) kann Kosten senken, ohne steuerliche Nachteile.
Die Entfernungspauschale wirkt sich erst richtig aus, wenn man über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinauskommt.
Die Entfernungspauschale ist mehr als nur ein steuerliches Detail. Sie:
reduziert effektiv die Pendelkosten
macht nachhaltige Mobilität attraktiver
belohnt auch Fahrrad- und E-Bike-Nutzer
unterstützt flexible Pendelmodelle
Gerade im Kontext steigender Mobilitätskosten und wachsendem Umweltbewusstsein wird sie immer relevanter.
Wer regelmäßig pendelt, sollte die Entfernungspauschale unbedingt nutzen. Sie bietet die Chance, jährlich mehrere hundert bis tausend Euro zu sparen – unabhängig davon, wie man unterwegs ist.
Besonders spannend: In Kombination mit modernen Mobilitätslösungen wie dem E-Bike oder dem Klapprad wird der Arbeitsweg nicht nur günstiger, sondern auche nachhaltiger und gesünder.
👉 So wird aus dem täglichen Pendeln ein echter Mehrwert – finanziell und persönlich.
| Verkehrsmittel | CO₂ pro Fahrt (kg) | CO₂ pro Woche (5 Tage) (kg) | CO₂ pro Jahr (52 Wochen) (kg) |
|---|---|---|---|
| Auto (Benzin) | - | - | - |
| Öffentliche Verkehrsmittel | - | - | - |
| E-Bike (Netzstrom) | - | - | - |
| E-Bike (Solarstrom) | - | - | - |
| Bio-Bike / Fahrrad | - | - | - |